Rechtefreigabe für Musik in Ihrer Filmproduktion
Musik spielt eine wichtige Rolle für fast jede Filmproduktion und ihre Wirkung trägt maßgeblich zum Erfolg eines Films bei. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig mit der Musikauswahl zu beschäftigen – insbesondere mit der Rechtefreigabe, da diese unter Umständen mehrere Wochen oder sogar Monate dauern kann.
Musikrechte klären
Musik als urheberrechtlich geschütztes Eigentum darf nicht einfach verwendet werden. In den meisten Fällen müssen die Rechte an dem Musikstück erworben werden, um nicht gegen die Urheberrechte zu verstoßen.
Mit einem Verstoß gegen das Urheberrecht riskieren Sie Abmahnungen oder weitere Konsequenzen und gefährden den Erfolg Ihrer Filmproduktion. Daher ist es enorm wichtig, dass Sie sich rechtzeitig mit der Kalkulation der Beträge für die Musik beschäftigen und sich bei dem jeweiligen Rechtsinhaber die nötigen Musikrechte einholen.
Je nachdem ob Sie sich für GEMA-pflichtige Musik, GEMA-freie Musik oder Eigenkomposition von Musik für Ihre Filmproduktion entscheiden, gilt es verschiedene Dinge zu beachten.
GEMA-pflichtige Musik
Grundsätzlich brauchen Sie die Genehmigung der Plattenfirma und die des Künstlers. Hinzu kommen bei GEMA-pflichtiger Musik die GEMA-Gebühren für die Nutzung der Musikwerke.
Um das Filmherstellungsrecht an einem urheberrechtlich geschütztem Musikstück zu erhalten, müssen Sie die Rechte der Musikurheber erwerben. Hierbei sollten Sie sich direkt an den Urheber oder Musikverlag wenden, können sich aber auch an die GEMA wenden.
Weitere Rechte, wie zum Beispiel das Vervielfältigungs-, Verbreitungs- oder Aufführungsrecht müssen Sie im Normalfall bei der GEMA erwerben. Wenn für Ihre Filmproduktion Musik von Tonträgern verwendet wird, müssen Sie zusätzlich das Leistungsschutzrecht des Künstlers und der Plattenfirma bei letzterer erwerben.
GEMA-freie und gemeinfreie Musik
GEMA-freie Musik bezeichnet Musikstücke freier Urheber, die keine GEMA-Mitglieder sind. Es fallen keine GEMA-Gebühren an, was aber nicht heißt, dass Sie die Musik beliebig verwenden können. Am besten wenden Sie sich an den Urheber und klären mit diesem die Rechte ab.
Auf Seiten wie opsound oder SoundCloud finden Sie zahlreiche GEMA-freie Songs und relevante Infos, ob und wie Sie diese im Rahmen Ihrer Filmproduktion verwenden dürfen.
Gemeinfreie Musik sind Musikstücke, bei denen die Urheberrechte abgelaufen sind. Dies betrifft alle Werke, deren Urheber länger als 70 Jahre verstorben sind. Diese Musikaufnahmen können Sie ohne Bedenken verwenden, da Urheberrechte, Leistungsschutzrechte des Tonträgerherstellers und der Künstler erloschen sind.
Vorsicht ist dann geboten, wenn es sich um bearbeitete Fassungen eines gemeinfreien Werkes handelt. Hier liegen die Urheberrechte bei dem neuen Künstler. Ist dieser beispielsweise Mitglied der GEMA, fallen auch GEMA-Gebühren an.
Eigenkomposition der Musik
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie die Musik für Ihre Filmproduktion eigens komponieren lassen. In diesem Fall beauftragen Sie oder die Filmproduktionsfirma einen Komponisten, welcher die Musik verfasst und produziert. Alle erforderlichen Rechte lässt sich die Filmproduktionsfirma einräumen und auch das Eigentum an der Aufnahme kann übertragen werden.
Eigene Komposition und Produktion der Musik sind natürlich auch eine Kostenfrage und machen die Filmproduktion teurer. Hier sollten Sie sich vorab genau überlegen, ob und wie viel Sie in die Musik Ihres Films investieren wollen und welche Vorteile eine Eigenproduktion für Ihren Film bringen könnte.
Praxisbeispiel: Terex Music Video
Eigenkomposition der Musik: Filmproduktion der Aspekteins GmbH für Terex Cranes.
Durch die eigene Komposition der Musik lässt sich Ihre Filmproduktion ganz individuell gestalten. Hier werden die Eigenschaften des Produkts musikalisch untermalt, die Musik selbst setzt sich nur aus Geräuschen zusammen, die durch die Produkte und deren Umfelder entstehen.
Eine solche Eigenproduktion mag aufwendiger und teurer sein, bring Ihnen aber zwei entscheidende Vorteile:
- Das Musikstück ist genau auf Ihr Produkt und Ihr Unternehmen zugeschnitten
- Durch individuelle Musik prägen Sie Ihre Marke
Mögliche Folgen bei Verletzung der Urheberrechte
Das Veröffentlichen geschützter Inhalte ist eine Verletzung des Urheberrechts. Dies sollten Sie in jedem Fall vermeiden, da es neben YouTube-Sperren zu folgeschweren Konsequenzen kommen kann:
- Sie erhalten eine Abmahnung und müssen Abmahnkosten zahlen
- Sie können Ihren Film nicht weiter veröffentlichen
- Möglicherweise müssen Sie Schadensersatz zahlen
- Je nach Fall müssen Sie Anwaltsgebühren zahlen
Interessieren Sie sich auch für die Rechtefreigabe für Darsteller, bietet Ihnen unser Artikel Model Release – Rechtefreigabe für Darsteller einen ersten Überblick.
Musik in Ihrer Filmproduktion bei Aspekteins
Die Aspekteins GmbH als ganzheitlicher Partner für Filmproduktionen berät Sie gerne bei der Wahl der passenden Musik für Ihre Filmproduktion und kümmert sich um eine saubere Rechtefreigabe.
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