Vergleichende Werbung
In vergleichender Werbung wird Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung mit einem Konkurrenzprodukt verglichen. Es kommt zur direkten Gegenüberstellung von zwei Produkten, aus der Ihr Produkt als das bessere hervorgeht.
Es können sowohl die Vorteile des eigenen Produkts betont werden als auch die Nachteile des Konkurrenzprodukts. Voraussetzung für einen Vergleich ist, dass dieser objektiv nachvollziehbar ist. Grundsätzlich empfiehlt sich aus werbepsychologischer Sicht immer das Hervorheben der eigenen Vorteile – da somit nur Positives im Kontext Ihres Produkts oder Ihrer Dienstleistung erinnert wird.
Rechtliche Hürden vs. gelungener Vergleich
In Deutschland ist vergleichende Werbung erlaubt, allerdings gilt es, bestimmte Regeln zu beachten. So muss sich der Vergleich zum Beispiel immer auf Produkte beziehen, die für den gleichen Bedarf gedacht sind, also objektiv vergleichbare Produkte. Auch muss der Vergleich objektiv sein und darf nicht irreführend sein.
Es empfiehlt sich also im Vorfeld eine hinreichende Überlegung, ob ein vergleichender Werbespot für Ihre Zwecke zielführend ist und ob eine ausreichende rechtliche Sicherheit gewährleistet werden kann.
In vergleichenden Werbespots werden die Vorteile gegenüber einem anderen Produkt offengelegt, sie wirken überzeugend und regen gegebenenfalls zum Kauf an. Darüber hinaus erregt vergleichende Werbung häufig Aufmerksamkeit, was sich wiederum positiv auf Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung auswirken kann. Stichwort Only no publicity is bad publicity.
Beispiel: Vergleichende Werbung
4 Vorteile von vergleichender Werbung
- Die faktische Überlegenheit Ihres Produkts gegenüber einem Konkurrenzprodukt wird offenbart
- Sie erregen Aufmerksamkeit und bringen den Käufer zum Nachdenken
- Sie präsentieren unwiderlegbare Argumente für einen Kauf
- Ihre dargestellten Vorteile sind Fakten und keine Annahmen
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